AGBs

 

Präambel

 

frinx.it GmbH (nachfolgend frinx genannt) hat ein System entwickelt, welches es Ihren Vertragspartnern (nachfolgend Nutzer genannt) ermöglicht, neue Kontakte zu knüpfen sowie die Kommunikation unter diesen Kontakten zu verbessern.

 

Zur Erreichung dieses Ziels stellt frinx dem Nutzer ein durch frinx betriebenes Internet-Portal (frinx.network) sowie einen Zugang zum Fediverse (frinx.online) zur Verfügung (nachfolgend Plattform genannt).

 

frinx ermöglicht dem registrierten Nutzer verschiedene Möglichkeiten der Kommunikation untereinander. Bei frinx handelt es sich dabei um eine technisch durch frinx kontrollierte Umgebung mit integriertem sozialem Netzwerk ohne Eingriffsmöglichkeiten durch außenstehende Dritte.


 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

frinx stellt dem Nutzer die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf die Plattform mittels Browser über das Internet oder andere Medien zuzugreifen und die Funktionalitäten der Plattform im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Die Internet-Server der Plattform werden dabei von frinx selbst oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum in Deutschland bereitgestellt.


 

§ 2 Nutzungsrechte

 

  1. Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Nutzungsrecht, auf die Plattform mittels Browser zuzugreifen und die damit verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an den der Plattform zugrundeliegenden Softwareapplikationen oder sonstiger Software, erhält der Nutzer nicht.

 

  1. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, seinen Zugang zur Plattform von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten seinen eigenen Zugang zugänglich zu machen oder zeitlich begrenzt zu überlassen.

 

  1. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Plattform ohne Verschulden von frinx durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist frinx berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern und den Zugang zu sperren. frinx wird den Nutzer hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Nutzers bleiben unberührt.


 

§ 3 Datenschutz und Datensicherheit

 

  1. Die Parteien halten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein.

 

  1. Im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erhebt, verarbeitet und nutzt frinx u.a. auch personenbezogene Daten im Wege der weisungsgebundenen Auftragsdatenverarbeitung. Die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.

 

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

 

  1. Der Nutzer wird die ihm zur Leistungserbringung und –Abwicklung dieses Vertrages obliegenden Pflichten erfüllen und die vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen.

 

  1. Der Nutzer wird die zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben sowie

    a) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;

    b) die erforderliche Einwilligung der jeweils betroffenen Personen einholen, soweit im Rahmen der
    Nutzung der Plattform personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift;

    c) die an
    frinx übermittelten Daten vor der Übertragung sichern, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;

    d) vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik
    entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.


 

  1. Der Nutzer wird es insbesondere unterlassen,

    a)
    die Plattform missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Plattform oder von frinx schädigen können;

    b) beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden, einzustellen, zu veröffentlichen oder auf
    entsprechendes Material auf einer externen Website zu verlinken, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, andere Personen oder Unternehmen betreffen;

    c) unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen, gesetzlich geschützte Inhalte (z. B. durch
    das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) oder geistige Eigentumsrechte Dritter zu verwenden, einzustellen oder zu veröffentlichen, ohne dazu berechtigt zu sein, oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben sowie wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern;

    d) mit anderen Nutzern anzüglich oder sexuell geprägt zu kommunizieren;

    e) zu versuchen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen
    oder in Programme, die von frinx betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von frinx unbefugt einzudringen;

    f) den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten missbräuchlich für den unaufgeforderten
    Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spammen) zu nutzen.
     

  2. Der Nutzer wird frinx auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch den Nutzer oder mit Billigung des Nutzers erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Plattform verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Nachricht an frinx.

 

§ 5 Vertragswidrige Nutzung der Plattform

 

  1. frinx ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Nutzers gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten - insbesondere bei Verstoß gegen die in § 4 genannten Pflichten - den Zugang auf die Plattform und zu den Daten des Nutzers zu sperren.

 

  1. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber frinx sichergestellt ist. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.


 

 

 

§ 6 Vergütung

 

Die Vergütung für die von frinx erbrachten Leistungen aus diesem Vertrag ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und ist, wie dort beschrieben, zu zahlen.

 

§ 7 Verzug

 

  1. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist frinx berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die jährlichen Vergütungen zu zahlen.

 

  1. Frinx behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor.

 

  1. Gerät frinx mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug oder ist die Bereitstellung aus Gründen, die frinx zu vertreten hat, unterbrochen, so richtet sich die Haftung nach §10. Der Nutzer ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn frinx eine vom Nutzer gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

 

§ 8 Mängelansprüche

 

  1. Technische Mängel der Plattform werden von frinx nach entsprechender Mitteilung des Nutzers (Mängelrüge) unverzüglich behoben, sobald dieses technisch möglich ist.

 

  1. Ist eine Mängelbeseitigung aufgrund technischer Gegebenheiten nicht möglich, so ist der Nutzer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 9 Haftung

 

  1. Vorbehaltlich der Regelung in Abs. (2) wird die gesetzliche Haftung des ANBIETERS für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

    a)
    frinx haftet der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Kardinalpflichten).
    Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;

    b)
    frinx haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

 

  1. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaft verursachten Körperschäden.

 

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung von frinx nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.

 

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

 

§ 10 Höhere Gewalt

 

  1. frinx ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

 

  1. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Pandemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige, durch frinx nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.


 

 

  1. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 11 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit, Kündigung

 

  1. Der Vertrag tritt mit Abschluss der Registrierung durch den Nutzer in Kraft. Die betriebsfähige Bereitstellung erfolgt durch frinx spätestetens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abschluss der Registrierung durch Übermittlung der Zugangsdaten an den Nutzer.

 

  1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.

 

  1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Kündigungen sind möglich durch Email, Brief, Fax oder durch Anklicken eines entsprechenden Links direkt in der Plattform.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

  1. Die Aufrechnung durch den Nutzer mit von frinx bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen wird ausgeschlossen.

 

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem für Rechtsbeziehungen unter Inländern maßgeblichen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens handelt, Hannover. frinx ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, vor dem für den Nutzer örtlich zuständigen Gericht Klage zu erheben.

 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform, soweit gesetzlich keine strengere, insbesondere notarielle Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das vorstehende Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so soll davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. § 139 BGB wird insgesamt abbedungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem, was die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag festgelegten Maß oder einer in diesem Vertrag festgelegten Zeit, so soll ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß oder eine rechtlich zulässige Zeit an die Stelle der vereinbarten Bestimmung treten. An die Stelle einer Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem entspricht, was die Vertragspartner nach Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände vereinbart hätten, wenn ihnen das Vorhandensein der Lücke bewusst gewesen wäre.

 

  1. Wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, welchen wir auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist auch auf der Plattform hinterlegt.